Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 56/99   

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OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 56/99 (https://dejure.org/2000,8628)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2000 - 24 U 56/99 (https://dejure.org/2000,8628)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2000 - 24 U 56/99 (https://dejure.org/2000,8628)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außergerichtliche Beratung ; Anwaltsberatung; Beratungstätigkeit; Steuerrechtliche Beratung; Steuerberatung

  • Judicialis

    BRAGO § 13 Abs. 2 S. 1; ; BRAGO § 7 Abs. 2; ; BRAGO § 118; ; BRAGO § 68 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 31; ; BRAGO § 57 Abs. 1; ; BRAGO § 68 Abs. 1; ; BRAGO § 68 Abs. 3 Nr. 2, Halbs. 1; ;... BRAGO § 12 Abs. 2, Halbs. 1; ; BRAGO § 12 Abs. 1; ; ZVG § 15; ; ZVG § 30 ff.; ; AO § 42; ; EStG § 15 Abs. 2; ; GewStG § 2 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung der anwaltlichen Beratungstätigkeit nach "Angelegenheiten" und "Gegenständen"; Höhe der Gebühren bei Tätigkeit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 5 O 329/97
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 56/99
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.06.1998 - X R 68/95

    Gewerblicher Grundstückshandel bei GmbH-Beteiligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 56/99
    Folge wäre gewesen, dass der Beklagte auch bei dieser Variante zum vollen Einkommensteuertarif und zur Gewerbesteuer herangezogen worden wäre (vgl. dazu BFH NV 1996, 746 und BFH GmbHR 1998, 1087, 1089 f) und er zusätzlich mit den Kosten belastet gewesen wäre, die er zur Gründung der GmbH hätte aufwenden müssen (Notarkosten, Eintragungskosten).
  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 56/99
    Dieser Grundsatz erleidet aber Ausnahmen, wenn die Honorarbestimmung des § 118 BRAGO in Wertungswidersprüche gerät zu solchen Gebührenbestimmungen, die die vergleichbare Tätigkeit des Rechtsanwalts in einem gerichtlichen Verfahren geringer honorieren als sie bei bloß außergerichtlicher Tätigkeit nach § 118 BRAGO honoriert würde (vgl. dazu BGH NJW 1967, 2312 zum Fall außergerichtlicher Beratung in Sozialsachen im Verhältnis der vergleichbaren Tätigkeit im Sozialgerichtsverfahren gemäß § 116 Abs. 1 BRAGO; ebs. BSG AnwBl. 1985, 652; Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 116 Rn. 6; Göttlich/Nümmler, aaO, Stichwort "Sozialgerichtssachen"; vgl. allg. auch Schumann/Geißinger, BRAGO, 2. Aufl., § 2 Anm. 5 ff; a.A. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, aaO, § 116 Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2006 - 24 U 196/04

    Zu anwaltlichen Honorarvereinbarungen

    Die Zusammenfassung verschiedener Tätigkeiten zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit wird vielfach indiziert durch eine einheitliche Auftragserteilung, durch die Identität des Gegners oder Verhandlungspartners, die Verfahrensart und den Verfahrensrahmen sowie den inneren Zusammenhang der Tätigkeiten (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2001, 214 und 2005, 651 jew. m.w.N.).

    Richtigerweise ist für die in Rede stehende Vollstreckungshandlung im Ausland (Singapur) in Anwendung der §§ 31 Abs. 1 Nr. 1, 57 Abs. 1 Satz 1 BRAGO nur eine 3/10-Gebühr in Ansatz zu bringen (vgl. Senat AnwBl 2000, 632 und OLGR Düsseldorf 2001, 214 = AGS 2000, 53; Enders JurBüro 2003, 393).

  • LG Berlin, 11.06.2014 - 65 S 233/13

    Wann darf Mieter konkrete Belegeinsicht über Kopieversand verlangen?

    Die Zusammenfassung verschiedener Tätigkeiten zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit wird vielfach indiziert durch (vgl. hierzu auch Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 19. Auflage, § 15 Rn. 8), einheitliche Auftragserteilung, durch die Identität des Gegners oder Verhandlungspartners (vgl. hierzu auch Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 19. Auflage, § 15 Rn. 8), die Verfahrensart und den Verfahrensrahmen sowie den inneren Zusammenhang der Tätigkeiten (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2001, 214; 2003, 242; 2005, 651).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2009 - 24 U 111/08

    Bemessung der Geschäftsgebühr in Familiensachen; Begriff der vorzeitigen

    cc) Ob die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Scheidungsfolgen eine einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit bildet und deshalb, wie es die Kläger getan haben, nach dem kumulierten Wert der einzelnen Streitgegenstände abzurechnen ist (§ 22 Abs. 1 RVG) oder ob diese Streitteile verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten bilden und deshalb getrennt abgerechnet werden können (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2001, 214 und 2005, 651), muss hier nicht entschieden werden.

    Denn die vom Kläger gewählte Abrechnung beider Streitteile als eine Angelegenheit begünstigt den Beklagten, der auf diesem Berechnungsweg nur mit der sich abflachenden Gebührenprogression belastet wird, statt mit den höheren Gebühren aus zwei getrennt abgerechneten Angelegenheiten (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2001, 214).

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2005 - 24 U 66/04

    Rechtsanwaltsvergütung - Wert der außergerichtlichen Beratungs- und

    Die Zusammenfassung verschiedener Tätigkeiten zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit wird vielfach indiziert durch eine einheitliche Auftragserteilung, durch die Identität des Gegners oder Verhandlungspartners, die Verfahrensart und den Verfahrensrahmen sowie den inneren Zusammenhang der Tätigkeiten (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2001, 214 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2008 - 24 U 223/07

    Maßgebende Kriterien für die Bemessung der Geschäftsgebühr

    Solange sich der Rechtsanwalt innerhalb dieses Rahmens bewegt, betreffen alle seine Tätigkeiten, mögen sie auch vielzählig, vielgestaltig und zeitaufwendig sein und sich auf verschiedene rechtliche Gegenstände (Rechte oder Rechtsverhältnisse) beziehen, dieselbe Angelegenheit (BGH MDR 1976, 74; 1979, 76; 1984, 561; NJW 2004, 1043 sub Nr. 11.1a; Senat OLGR Düsseldorf 2001, 214; 2003, 242; 2005, 651 jew. m. w. N. und jew. zu § 13 Abs. 2 BRAGO).
  • OLG Celle, 03.09.2008 - 3 U 70/08

    Gebührenanspruch eines Rechtsanwalts bei außergerichtlicher Tätigkeit in Form von

    Soweit der Beklagte mit seiner Berufungsbegründung erneut unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2000 (24 U 56/99 vom 18. April 2000) die Auffassung vertritt, die Tätigkeit des Anwalts sei der des Anwalts in Vollstreckungssachen gleichwertig und nach Nr. 3309 nur mit einer Gebühr von 0, 3 zu vergüten, überzeugt dies den Senat nicht.
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2009 - 24 U 150/08
    Die Zusammenfassung verschiedener Tätigkeiten zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit wird vielfach indiziert durch eine einheitliche Auftragserteilung, durch die Identität des Gegners oder Verhandlungspartners, die Verfahrensart und den Verfahrensrahmen sowie den inneren Zusammenhang der Tätigkeiten (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2001, 214; 2003, 242; 2005, 651).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2012 - 24 U 192/11

    Begriff der Angelegenheit i.S. von § 15 Abs. 2 S. 1 RVG; Zusammenfassung

    Die Zusammenfassung verschiedener Tätigkeiten zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit wird vielfach indiziert durch eine einheitliche Auftragserteilung, durch die Identität des Gegners oder Verhandlungspartners (vgl. hierzu auch Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 19. Auflage, § 15 Rn. 8), die Verfahrensart und den Verfahrensrahmen sowie den inneren Zusammenhang der Tätigkeiten (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2001, 214; 2003, 242; 2005, 651).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 24 U 96/10

    Verrechnungsvereinbarung = Honorarvereinbarung?

    bb) Die honorarrechtlich gemäß §§ 13 Abs. 2 S. 1, 7 Abs. 2 BRAGO gebotene Abgrenzung der anwaltlichen Beratungstätigkeit nach "Angelegenheiten" und "Gegenständen", die einer künstlichen Fragmentierung und dadurch bewirkten unangemessenen Verteuerung der angebotenen Leistung entgegenwirken soll (vgl. BGH NJW 2004, 1043, 1045 sub Nr. 11.1b; Senat OLGR Düsseldorf 2001, 214 = AGS 2002, 53 m. w. Nachw.), hat sich an der Frage zu orientieren, ob die in Auftrag gegebene Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt oder ob es um verschiedene Lebensvorgänge geht (vgl. Senat aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.01.2001 - 15 W 365/00   

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https://dejure.org/2001,6330
OLG Hamm, 23.01.2001 - 15 W 365/00 (https://dejure.org/2001,6330)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.01.2001 - 15 W 365/00 (https://dejure.org/2001,6330)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 15 W 365/00 (https://dejure.org/2001,6330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorrang; Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung; Betreuerbestellung; Antrag; Überwachung des Bevollmächtigten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorrang einer Bevollmächtigung, Subsidiarität der Betreuung

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 2
    Vorrang einer rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung vor einer Betreuerbestellung auf Antrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Herford - 6 XVII B AG 291
  • LG Bielefeld - 25 T 564/00
  • OLG Hamm, 23.01.2001 - 15 W 365/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 111 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 870
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2001 - 15 W 365/00
    Die Entscheidung hängt deshalb von dem konkreten Betreuungsbedarf des Betroffenen in seiner gegenwärtigen Lebenssituation ab (vgl. Senat FGPrax 1995, 56, 57; BayObLG BtPrax 1995, 64, FamRZ 1996, 897; Damrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl., § 1896 BGB Rdnr. 6 ff.).
  • BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2001 - 15 W 365/00
    Die Entscheidung hängt deshalb von dem konkreten Betreuungsbedarf des Betroffenen in seiner gegenwärtigen Lebenssituation ab (vgl. Senat FGPrax 1995, 56, 57; BayObLG BtPrax 1995, 64, FamRZ 1996, 897; Damrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl., § 1896 BGB Rdnr. 6 ff.).
  • BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94

    Erforderlichkeitsgrundsatzes und Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2001 - 15 W 365/00
    Die Entscheidung hängt deshalb von dem konkreten Betreuungsbedarf des Betroffenen in seiner gegenwärtigen Lebenssituation ab (vgl. Senat FGPrax 1995, 56, 57; BayObLG BtPrax 1995, 64, FamRZ 1996, 897; Damrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl., § 1896 BGB Rdnr. 6 ff.).
  • OLG Köln, 21.06.1995 - 16 Wx 100/95

    Betreuung nur bei Betreuungsbedürfnis

    Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2001 - 15 W 365/00
    Die Vorschrift dient zumindest auch dem öffentlichen Interesse, erkennbar überflüssige Betreuungen zu vermeiden (OLG Köln FamRZ 1996, 249; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1896, Rdnr. 75).
  • OLG München, 06.04.2005 - 33 Wx 32/05

    Keine Betreuung bei rechtlich möglicher Besorgung eigener Angelegenheiten

    Denn der Grundsatz der Erforderlichkeit der Betreuung dient auch dem öffentlichen Interesse daran, erkennbar unnötige Betreuungen zu vermeiden (OLG Zweibrücken a.a.O.; OLG Köln FamRZ 1996, 249; OLG Hamm FamRZ 2001, 870; Soergel/Zimmermann § 1896 Rn.75).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 14 U 73/98   

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https://dejure.org/2000,6977
OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 14 U 73/98 (https://dejure.org/2000,6977)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.06.2000 - 14 U 73/98 (https://dejure.org/2000,6977)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 14 U 73/98 (https://dejure.org/2000,6977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Arzt; Überweisung vom Hausarzt; Bestimmte Untersuchung; Äußerung eines Krankheitsverdachts; Radiologe; Gemeinschaftspraxis; Schadensersatzanspruch

  • Judicialis

    -

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 823
    Grenzen der Untersuchungspflicht des übernehmenden Facharztes bei allgemein gehaltenem Untersuchungsauftrag

  • rechtsportal.de

    BGB § 823
    Untersuchungspflicht des Facharztes - Überweisung durch Hausarzt ohne Krankheitsverdacht - Computertomographie des Kopfes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 960
  • VersR 2002, 98
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1993 - VI ZR 237/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Verletzung der Berichtspflicht,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 14 U 73/98
    Zwar muß der übernehmende Facharzt prüfen, ob der Auftrag richtig gestellt ist und dem angegebenen Krankheitsbild entspricht (vgl. BGH vom 05.10.93 VI ZR 237/92 = VersR 1994, 102).
  • BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte bzw. unterlassene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 14 U 73/98
    Etwaigen Zweifeln an der Richtigkeit der ihm übermittelten Diagnose hätte er ebenso nachzugehen (vgl. BGH. v. 14.07.92 - VI ZR 214/91 = VersR 1992, 1263, 1264) wie etwaigen Bedenken zum Stellenwert der von ihm erbetenen Untersuchung.
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1983 - 8 U 178/80
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 14 U 73/98
    Grundsätzlich darf der übernehmende Arzt darauf vertrauen, daß der überweisende Arzt die Indikation für die Durchführung der erbetenen Untersuchung geprüft hat (OLG Düsseldorf VersR 1984, 643; OLG Stuttgart VersR 1991, 1060).
  • OLG Stuttgart, 02.08.1990 - 14 U 45/88

    Keine Verpflichtung des Konsiliararztes zur Diagnoseprüfung L

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 14 U 73/98
    Grundsätzlich darf der übernehmende Arzt darauf vertrauen, daß der überweisende Arzt die Indikation für die Durchführung der erbetenen Untersuchung geprüft hat (OLG Düsseldorf VersR 1984, 643; OLG Stuttgart VersR 1991, 1060).
  • OLG Naumburg, 18.01.2008 - 1 U 77/07

    Erforderlicher Behandlungsumfang bei einer Überweisung eines Patienten zu einer

    Er darf ohne Einwilligung des überweisenden Arztes eigenmächtig gar keine weitergehenden Untersuchungen durchführen, weil er damit in die Behandlung des vom Patienten gewählten Arztes eingreifen würde (vgl. BGH, Urteil v. 5. Oktober 1993, VI ZR 237/92 - NJW 1994, 797, 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 13. Juni 2001, 7 U 123/97 - VersR 2002, 717; OLG Stuttgart, Urteil v. 20. Juni 2000, 14 U 73/98 - VersR 2002, 98, 99 f. bzw. Thüringer OLG, Beschluss v. 15. Januar 2004, 4 U 836/03 - OLGR 2004, 140 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.03.2001 - 8 U 64/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7333
OLG Hamm, 21.03.2001 - 8 U 64/00 (https://dejure.org/2001,7333)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2001 - 8 U 64/00 (https://dejure.org/2001,7333)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2001 - 8 U 64/00 (https://dejure.org/2001,7333)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pferdezuchtverband; Zuchtbuch; Körung; Stockmaß; Schuld; Zuchtziel

  • Judicialis

    BGB § 276

  • rechtsportal.de

    BGB § 276
    Pferdezucht - Verweigerung der Zuchtbucheintragung trotz Körung - gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 30.12.1993 - 1 BvR 1368/90

    Verfassungsrechtliche Prüfung von Schadensersatzansprüchen - entgangene

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2001 - 8 U 64/00
    Die später vom Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 25.05.1993 (AgrarR 1993, 390) und 30.12.1993 (NJW-RR 1994, 663) festgestellte Verfassungswidrigkeit dieser Rechtsprechung und ihre darauf beruhende Änderung musste der Beklagte um so weniger vorhersehen, als seine damals geltende Satzung und Zuchtbuchordnung von dem zuständigen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen, ebenfalls einer Fachbehörde mit einschlägigen Spezialkenntnissen, mit Schreiben vom 30.10.1980 .(Bl. 69 GA) genehmigt worden war.

    In seinem Beschluß II ZR 26/90 vom 15.10.1990 (mitgeteilt in Bundesverfassungsgericht, NJW-RR 1994, 663, 664) führte der BGH aus, das Berufungsurteil sei im Ergebnis richtig, weil der Beklagte nicht verpflichtet gewesen sei, das Tier schon aufgrund der Körung in sein Hengstbuch einzutragen.

  • BGH, 06.12.1999 - II ZR 169/98

    Schadensersatzansprüche wegen verweigerter Eintragung eines gekörten Hengstes in

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2001 - 8 U 64/00
    Zusätzliche Voraussetzungen für die Eintragung durfte die zuständige Züchtervereinigung danach nicht aufstellen (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 758).

    Ob dieser letztgenannte Grundsatz einer generellen Einschränkung dahingehend unterliegt, dass den Schuldner die Pflicht trifft, die Rechtslage eigenständig und besonders sorgfältig zu prüfen, wenn es sich um eine Spezialmaterie handelt, mit der die Gerichte relativ selten befaßt werden, während sie im Mittelpunkt der Tätigkeit des Schuldners steht (so BGH NJW-RR 2000, 758, 759), lässt der Senat offen.

  • LG Arnsberg, 21.01.1988 - 4 O 494/87

    Anmeldung von Schadensersatzansprüchen beim Amt für Verteidigungslasten;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2001 - 8 U 64/00
    Die Akte 4 O 494/87 LG Münster war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Die Schiedseinrede des Beklagten scheitert bereits daran, dass aufgrund des Urteils des Landgerichts Münster vom 11.12.1987 im Verfahren 4 O 494/87 mit Rechtskraftwirkung zwischen den Parteien festgestellt worden ist, dass die fragliche Klausel in der Satzung des Beklagten unwirksam ist.

  • BGH, 12.03.1990 - II ZR 179/89

    Eingetragener Verein

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2001 - 8 U 64/00
    Die personenrechtliche Beziehung zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern begründet Mitgliedschaftsrechte, deren Verletzung durch den Vorstand Schadensersatzpflichten - ähnlich wie bei der positiven Vertragsverletzung - zur Folge hat, für die der Verein nach § 31 BGB haftet (vgl. BGHZ 90, 92, 95 = NJW 1984, 1884; NJW 1990, 2877, 2878; Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 7. Aufl. 1999, Rdn. 1956).
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2001 - 8 U 64/00
    Allerdings wirkt ein Rechtsirrtum des Verpflichteten nur dann entschuldigend, wenn die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen (BGHZ 74, 281, 284 f.; 89, 296, 303) erfüllt sind, dass der Schuldner sich mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Frage bemüht und nicht das Risiko, dass seine Beurteilung unzutreffend ist, dem Gläubiger zugeschoben hat (BGH WM 1992).
  • BGH, 06.02.1984 - II ZR 119/83

    Ausschließung von Vereinsmitgliedern durch den Vorstand

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2001 - 8 U 64/00
    Die personenrechtliche Beziehung zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern begründet Mitgliedschaftsrechte, deren Verletzung durch den Vorstand Schadensersatzpflichten - ähnlich wie bei der positiven Vertragsverletzung - zur Folge hat, für die der Verein nach § 31 BGB haftet (vgl. BGHZ 90, 92, 95 = NJW 1984, 1884; NJW 1990, 2877, 2878; Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 7. Aufl. 1999, Rdn. 1956).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2001 - 8 U 64/00
    An ihn können hinsichtlich des Umfangs seiner Prüfungspflichten aber keine höheren Anforderungen gestellt werden als an einen Rechtsanwalt, oder Notar, der seine beratende Tätigkeit ebenfalls an der höchstrichterlichen Rechtsprechung auszurichten hat, in der Regel auf deren Fortbestand vertrauen darf und nur höchst ausnahmsweise deren Änderung in Rechnung stellen muß (BGH NJW 1993, 3323, 3324 f; vgl. zum fehlenden Verschulden eines Notars bei Ausübung seiner Amtstätigkeit ferner BGH NJW 2001, 70).
  • BGH, 15.05.1979 - VI ZR 230/76

    Ausstellerhaftung für Dienstleistungszeugnis

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2001 - 8 U 64/00
    Allerdings wirkt ein Rechtsirrtum des Verpflichteten nur dann entschuldigend, wenn die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen (BGHZ 74, 281, 284 f.; 89, 296, 303) erfüllt sind, dass der Schuldner sich mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Frage bemüht und nicht das Risiko, dass seine Beurteilung unzutreffend ist, dem Gläubiger zugeschoben hat (BGH WM 1992).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92

    Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2001 - 8 U 64/00
    An ihn können hinsichtlich des Umfangs seiner Prüfungspflichten aber keine höheren Anforderungen gestellt werden als an einen Rechtsanwalt, oder Notar, der seine beratende Tätigkeit ebenfalls an der höchstrichterlichen Rechtsprechung auszurichten hat, in der Regel auf deren Fortbestand vertrauen darf und nur höchst ausnahmsweise deren Änderung in Rechnung stellen muß (BGH NJW 1993, 3323, 3324 f; vgl. zum fehlenden Verschulden eines Notars bei Ausübung seiner Amtstätigkeit ferner BGH NJW 2001, 70).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2001 - 8 U 64/00
    Private Regelungen können aber nur dann zur Grundlage staatlicher Maßnahmen mit grundrechtsbeschränkender Wirkung gemacht werden, wenn sie den rechtsstaatlichen Anforderungen an staatliche Normen, namentlich dem Bestimmtheitsgrundsatz, entsprechen (vgl. BVerfGE 88, 366, 379; BGH, a.a.O.).
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

  • LG Düsseldorf, 22.09.1998 - 4 O 124/98

    SSZ

  • OLG Celle, 06.07.2006 - 20 U 51/04

    Anforderungen an die Feststellung des entgangenen Gewinns

    Zusätzliche Voraussetzungen durfte er deshalb nicht aufstellen (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BGH NJW-RR 2000, 758 ; OLG Hamm NJOZ 2001, 1554, 1555).

    Der Bundesgerichtshof schränkt diesen Grundsatz jedoch ein, wenn es sich um eine Spezialmaterie handelt, mit der die Gerichte relativ selten befasst werden, während sie im Mittelpunkt der Tätigkeit des Schuldners steht; in einem solchen Fall hat der Schuldner die Pflicht, die Rechtslage eigenständig und besonders sorgfältig zu prüfen (BGH NJW-RR 2000, 758, 759; offen lassend: OLG Hamm NJOZ 2001, 1554, 1556).

    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bis zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht vom 25. Mai 1993 (BVerfGE 88, 366 ff.), mit denen diese Rechtsprechung als grundrechtswidrig gerügt wurde, fortgeführt (vgl. Nachweise OLG Hamm NJOZ 2001, 1554, 1557).

    Es würde die Anforderungen an den Beklagten zu 2 überspannen, wenn man von ihm verlangen würde, dass er im Gegensatz zum Bundesgerichtshof und anderer Obergerichte die vom Bundesverfassungsgericht bejahte Grundrechtsverletzung hätte erkennen sollen (vgl. ebenso OLG Hamm NJOZ 2001, 1554 ff. - rechtskräftig nach Beschluss des BGH v. 15. September 2003 - II ZR 370/01-).

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.12.2000 - 13 WF 202/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8473
OLG Schleswig, 18.12.2000 - 13 WF 202/00 (https://dejure.org/2000,8473)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.12.2000 - 13 WF 202/00 (https://dejure.org/2000,8473)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Dezember 2000 - 13 WF 202/00 (https://dejure.org/2000,8473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbrauch; Prozesskostenhilfe; Trennungsunterhalt; Rücknahme des Scheidungsantrags

  • Judicialis

    ZPO § 114

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114
    Prozeßkostenhilfe für Klage auf Trennungsunterhalt - Rechtsmissbrauch - Rücknahme des Scheidungsantrags nach einstweiliger Anordnung auf Trennungsunterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Itzehoe - 76 F 111/00
  • OLG Schleswig, 18.12.2000 - 13 WF 202/00
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.02.2001 - 1 U 173/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24526
OLG Hamburg, 02.02.2001 - 1 U 173/99 (https://dejure.org/2001,24526)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.02.2001 - 1 U 173/99 (https://dejure.org/2001,24526)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Februar 2001 - 1 U 173/99 (https://dejure.org/2001,24526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    KO § 30 Abs. 1 2. Alt.; BGB § 1142 § 1192
    Anfechtbarkeit von Zahlungen des dinglichen Sicherungsgebers im Konkurs des Schuldners

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 303 O 129/99
  • OLG Hamburg, 02.02.2001 - 1 U 173/99
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